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Grundstück mit Haus in ländlicher Gegend kaufen


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Guten Tag liebes Spanien-Treff-Forum,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir haben vor uns ein Grundstück in Andalusien zu kaufen, auf dem schon ein Haus (im einigermaßen akzeptablen Zustand) steht. Bislang stehen einige zur Auswahl und müssen noch besichtigt werden. Die Grundstücke sind alle circa 10-40Km von der Küste entfernt, also eher im ländlichen Raum und werden min. 10.000m² haben.
 

Neben dem eigentlichen Haus, welches wir (falls nötig) geringfügig renovieren werden (nur kleine aüßerliche Änderungen), würden wir gerne mit der Zeit kleinere Projekte umsetzen. Z.B. den Bau eines Gewächshauses, Gemüsebeet, Werkzeugschuppen etc.
Ich habe schon gelesen das man bei dem Kauf eines Grundstücks darauf achten soll das es "suelo urbano" und nicht „suelo rústico“ ist. Ist dies nur wichtig wenn auf dem Grundstück noch kein Haus steht, oder sollte man darauf auch achten, wenn dort bereits ein Gebäude steht?
Die meisten Objekte sind nicht an das Wasser- oder Stromnetz angeschlossen, was wir auch in Zukunft nicht benötigen, da wir Strom über Solar und Wasser über einen bereits vorhandenen Brunnen erhalten möchten.

Auf was muss man noch alles achten, wenn man sich ein Grundstück mit Haus in ländlicher Gegend kaufen möchte, bei dem man mit der Zeit Änderungen auf dem Grundstück vornehmen möchte? Ich weiß man braucht für jegliche Dinge eine Baugenehmigung, aber bekommt man die in diesen Gegenden für die geplanten kleinen Projekte auch?

Viele Grüße
Manooo

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... mal ganz "grob" zu Bauobjekten/Bauarbeiten ... es gibt bis auf das landesweit gültige Normenpaket CTE (Código Técnico de la Edificación > Baunormen) nur noch jeweils am Standort bzw. provinzielle gültige Regelungsvorgaben ... wie z.B.:

Das Objekt der Wahl sollte mit seinen Möglichkeiten schon im PGOU (Plan General de Ordenación Urbana > Flächennutzungsplan) auffindbar und mit seinen dort beschriebenen Parametern bewertbar sein ...

Weiterhin sind die "lokalen" > Ordenanzas municipales de Edificación (> örtl. Bauvorschriften) weiteres Regulationsinstrument der Bauämter (Oficinas de Urbanismo/Urbanismo) bezüglich der Machbarkeit von Bauumfängen von Obra menor (> Renovierung> Maler-/Fliesenleger-/Gartenbauarbeiten usw./usf.) bis Obra mayor/Proyektos (z.B. Neu-/Erweiterungs-/Umbauten mit Eingriff in die tragende Bausubstanz) ...

... hier schlägt die spanische Bürokratie mit "voller Wucht" zu ...

Vorab und vor allem Anderen: lerne so gut und so weit möglich Spanisch ... erspart viele "blau Flecken" und man braucht dann nur in wenigen speziellen Fällen einen sachkundigen "Spanischsprecher" ...

Abzuklopfen ist auf jeden Fall im Detail das "Registro catastral" (> Katasteramt) und das "Registro de Propiedad" (> Grundbuchamt) auf mögliche Belastungen und Einschränkungen zum Grundstück und zur vorhandenen Bebauung ...

... mal auf Deutsch zum Einlesen ins Thema:  https://magwilhelm.eu/haus-kaufen-in-spanien/

... ansonsten:  ¡Suerte! ... viel Glück/Erfolg ...


... noch übersehen:  auch der Brunnen sollte mit seinen Rechten der Wassernutzung registriert sein (möglich: Grundbuchvermerk)

... ansonsten im "Urbanismo" für das Grundstück fragen nach: Registro de Aguas y Catálogo de Aguas Privadas

>> Beispiel-Info:  https://www.chj.es/es-es/ciudadano/modelossolicitud/Paginas/Registro-aguas-y-catalogo-aguas-privadas.aspx

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Kommt auch ganz auf den Preis an. Eine gute Verhandlungsgrundlage ist der Markt-Zeitwert (valor medio de mercado), der jeder Jahr von der zust. Landesregierung (Comunidad Autonoma) FÜR JEDES EINZELNE OBJEKT festgelegt wird und online abgefragt werden kann (uns auch soll). Und ohne Bewohnbarkeitsbescheinigung (certificado de habitabilidad) am besten gleich verzichten. Es gibt aber noch sehr, sehr viel mehr zu beachten, Fallstricke gibt es jede Menge, ganz besonders für Ausländer.

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  • 1 Jahr später...

... solche "Kleinigkeiten" sind nach spanischen Baurecht - vom ersten Pinselstrich an - ebenfalls genehmigungs-/anzeigepflichtig :angel:  > Obra menor/ Declaración responsable und kosten 'ne "kleine" Gebühr ... seid froh, dass der Nachbar nicht zur Policia local gerannt ist ...

Änderungen am Bauwerk mit Eingriffen in die Konstruktion/Veränderung der überdachten "Baumassen" etc. sind als Obra mayor/Proyecto durch einen zugelassenen Architekten (Colegio de Arquitectos=Architektenkammer) zu planen und einzureichen ...

... generell ist ebenfalls die Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsflächen z.B. für Containeraufstellung/Materiallagerung gebührenpflichtig zu beantragen ...

Mal so als kleiner Einstieg in den spanischen "Papierkrieg" mit den Behörden ... :spanien5: 

Bearbeitet von baufred
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