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  • Joaquin

    Hier gibt es einige Informationen zum Mietvertrag und Mietverträgen allgemein in Spanien.

    Grundsätzliches

    In Spanien muss jeder Vermieter seine Mieteinnahmen versteuern. Dazu gehört, dass Sie als Mieter 19 % des Mietzinses vom Eigentümer einbehalten (Retención) und direkt an das Finanzamt abzuführen müssen - immer dann wenn Sie steuerlich gemeldet sind. Für Firmen oder Büros empfiehlt sich außerdem, die Miete mit der MwSt (IVA, 21%) abzurechnen, denn diese kann mit den Einnahmen entsprechend verrechnet werden.

    - Problem

    Als interessierter Mieter stehen Sie oft vor der Tatsache, dass viele Wohnungseigentümer am liebsten in bar abrechnen und von steuerlichen Dingen gar nichts wissen wollen. Es wird aber noch komplizierter: Wie sieht es mit der Ferienvermietung aus (ich kann nur von Andalusien reden, Rest Spanien mag anders sein)?

    Generell gilt

    Zeitlich begrenzte Mietverträge dürfen ohne MwSt abgerechnet werden. Wenn bei der zeitlich begrenzten Miete allerdings hotel- oder gaststättenänlicher Service angeboten wird (Säuberung, Handtücher, Essen etc). In diesem Falle müsste die Miete mit MwSt (ermäßigter Satz, 8%) abgerechnet werden. Eine merkwürdige Regelung: So logisch es auch klingt, so schwer ist es doch diesen Sachverhalt seitens der Finanzämter zu prüfen.

    Resultat

    Viele Ferienhausvermieter rechnen die Miete ohne Zahlung der Mehrwert- oder irgendeiner Steuer ab, obwohl sie dazu verpflichtet wären.

     

    Bearbeitet von Joaquin


    Benutzer-Feedback

    Empfohlene Kommentare

    Na ja, das Gesagte ist wie der Tropfen auf den heissen Stein. Das Thema ist wesentlich weitläufiger und tiefgreifender, um hier bis in alle Einzelheiten erörtert werden zu können. Ausschlaggebend ist das "Ley de Arrendamientos Urbanos", kurz LAU, das sich von den deutschen Gesetzen ganz erheblich untercheidet und daher sehr oft zu Missverständnissen führt. Es gibt verscheidene Mietverträge mit unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten, sowie Rechten und Pflichten der Parteien. Als Ferienvernmietung gelten Verträge mit einer Dauer bis zu 31 Tagen sowie der Erbringung von Zusatzleistungen wie Reinigung,etc.  

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