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  • Die NIE, N.I.E. oder número de identidad de extranjero (Identifikationsnummer für Ausländer) ist eine für ansässige oder dort geschäfts- oder berufstätige Ausländer, spanische Steuernummer. Benötigt wird diese in der Regel bei größeren Anschaffungen wie dem Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Fahrzeuges wie ein Auto. Manchnmal wird die NIE aber auch beim Abschluss von Verträgen wie Telefonvertrag, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag benötigt. Die N.I.E. wird von der Dirección General de la Policía oder der Guardia Civil an Ausländer vergeben und hängt oft von der Größe der jeweiligen Stadt ab.

    Die NIE beantragen

    Die N.I.E. vergibt die Dirección General de la Policía oder die Guardia Civil an Ausländer. Bedingung hierfür ist, dass der Antragsteller die Notwendigkeit für die N.I.E. erbringen kann. Dies ist jedoch nur für Nicht-EU-Ausländer nötig. EU-Bürger müssen einen solchen Nachweis nicht erbringen, sie können ohne einen solchen, eine N.I.E beantragen. Einzig das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder eines Vertreters bei den zuvor genannten Behörden ist notwendig. Alternativ kann die NIE auch bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Spaniens beantragt werden. Benötigt werden dazu zwei Passbilder, der Personalausweis oder Reisepass, dazu jeweils eine beglaubigte Fotokopie eines der Ausweise, das Ausfüllen des Formulars EX-14 auf Spanisch und die Einzahlung einer Gebühr bei einer Bank. Die NIE wird in der Regel zwischen einer und acht Wochen ausgehändigt und hängt oft mit der Größe der jeweiligen Stadt ab. Je größer der Ort, desto länger kann es dauern bis die NIE ausgehändigt wird. Zum Abholen der NIE sollte man am besten gleich den Zahlungsbeleg mitbringen, um die NIE sofort und ohne Probleme abzuholen.

    Weitere Informationen

    • Das NIE-Formular (nicht die NIE selbst, denn diese bleibt zeitlebens gültig und ist einmalig) nur mehr eine Gültigkeit von drei Monaten.
    • Als EU Mitglied braucht man keine Arbeitsgenehmigung, sondern nur die NIE 

    Einzelnachweise

    1. Welche Papiere sind wo zu beantragen um in Spanien eine Wohnung zu mieten, zu leben ?
    2. NIE-Nummer
    3. NIE Antrag
    4. Spanien Wiki: NIE
    5. Arbeitsgenehmigung in Spanien

    Benutzer-Feedback

    Empfohlene Kommentare

    In letzter Zeit hat das N.I.E.-Formular (nicht die N.I.E. selbst, denn die bleibt zeitlebens) nur mehr eine Gültigkeit von drei Monaten.

    Möchte man also vier Monate nach Erhalt der N.I.E. z.B. einen notariellen Vorgang durchführen lassen, benötigt man ein neues N.I.E.-Formular. Dieses neue Formular enthält natürlich wieder die gleiche N.I.E.-Nummer, man muss jedoch wieder zur Ausländerpolizei, wieder die Gebühren zahlen und sich dann ein zweites Mal in die Reihe stellen, um das neue Formular abzuholen.

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    Ja, so kann man Einnahmen generieren. Wenn's ums Geld geht sind die Politiker ziemlich einfallsreich.

    Ich habe noch eine Tarjeta "N.I.F.", mit der ich all meine finanziellen Transaktionen abwickle. Die Nummer ist m. W. die Gleiche wie bei der N.I.E. und gilt lebenslang, ersetzt aber nicht die N.I.E.

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    Der Umgang der Behörden mit der NIE ist total chaotisch (wie etliche andere Dinge auch) und widerspricht, wenn es sich um EU-Bürger dreht - geltenden Vorschriften und auch EU-Richtlinien. Hier in Einzelheiten zu gehen würde den Rahmen sprengen. Um den ganzen Zirkus zu umgehen sind leider ausführliche Kenntisse der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen notwendig, die  dem normalsterblichen Ausländer verborgen bleiben. Man ist eben ausgeliefert.

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